Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung zu wirksamem Klimaschutz

Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung zu wirksamem Klimaschutz

Einige der hervorstechenden Unzulänglichkeiten der Klimapolitik der Bundesregierung haben wir hier bereits im September 2019 dargestellt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: „Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus.“ (BvG, Pressemitteilung vom 29.4.2021)

Wer mag, kann sich gerne noch einmal ansehen, wie diejenigen, die jetzt als plötzlich als Klimaschützer auftreten wollen, jede Lücke genutzt haben, um das Notwendige nicht zu tun.

Das Klimaschutz-Versagen im Kabinettsbeschluss vom September 2019

Die Regierung der BRD verhindert eine wirksame Bekämpfung des Klimawandels

Das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz hat mittlerweile Tradition.
1.5.2019 (n-tv): Scholz lehnt bisherige CO2-Steuerpläne ab
9.10.2018 (Die Zeit): Die Bundesregierung lehnt anders als die meisten EU-Länder strengere Grenzwerte bei Neuwagen ab.

Klimapolitik in Deutschland: Der Kabinettsbeschluss vom September 2019 – ein Dokument des Versagens

Hier kannst Du das Eckpunktepapier der Bundesregierung aufrufen. Hier findest Du einen Übersichtsartikel zum Kabinettsbeschluss in der Zeit Online.

Fazit vorweg: Mit dem Verzicht auf eine WIRKSAME Größenordnung der CO2-Abgabe, hat die Bundesregierung hat eine einmalige Chance vertan, wirksame Maßnahmen gegen die Erderhitzung einzuleiten. Die Regierung hat versagt. Stattdessen droht uns eine neue Subventionsorgie für die Autoindustrie.

Die deutsche Bundesregierung betreibt bis 2021 Placebo-Politik. Bis das Bundesverfassungsgericht einschreitet.

CO2-Bepreisung

Kabinettsbeschluss ist

Bereits vorhanden ist ein Europäischer Zertifikatehandel im Energiesektor (EU-ETS). Neu: Für Gebäude und Verkehr wird ein CO2-Emissionshandel eingeführt.

erforderlich wäre

Die Einführung eines CO2-Preises ist richtig. Es fehlen aber Landwirtschaft, Ernährung und Produktion (Konsumgüter).

In den Jahren 2021 bis 2025 sollen CO2-Preise von jeweils 10, 20, 25, 30 und 35 Euro pro Tonne Co2 erhoben werden. Dadurch verteuern sich Benzin und Diesel 2021 um 3 Cent pro Liter, bis 2026 um 9 bis 15 Cent.

Der CO2-Preis ist viel zu niedrig. Nötig wäre ein Preis von mindestens 50 Euro pro Tonne.
Die Bepreisung kommt zu spät (ganz langsam ab 2021). Mit einer Steuer hätte man 2020 starten können.

Wie sieht die Umsetzung aus? Aufgrund des massiven öffentlichen Drucks hat die Regierung Ende 2019 einen Einstieg mit 25 Euro pro Tonne CO2 beschlossen.

Alles gut? Von wegen – siehe unten…

Ab 2026 Versteigerung der Emissionszertifikate in einem Preiskorridor zwischen 35 und 60 Euro pro Tonne CO2. Erst dann Festlegung einer maximalen Emissionsmenge, die jährlich geringer wird.

Der CO2-Preis müsste auf bis zu 180 Euro pro Tonne steigen. Vorgehen ab 2017 wurde offen gelassen. Festlegung maximaler Emissionsmengen ab 2021.

Sozialer Ausgleich des CO2-Preises

Kabinettsbeschluss ist

Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen entweder in Klimaschutz-maßnahmen fließen oder an die Bürger*innen zurückgegeben werden.

erforderlich wäre

CO2-Bepreisung soll komplett an die Bürger*innen zurückgegeben werden. Klimaschutzmaßnahmen sollen anstelle von Rüstung und Ausbau des Straßenverkehrs finanziert werden.

Und wie sieht die Umsetzung aus? Die EEG-Umlage soll sinken. Bedeutet: wer viel Strom verbraucht (der nur zu 17% aus Erneuerbaren stammt), spart viel. Super für Tesla-Fahrer. Nix mit sozialer Gerechtigkeit.

Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer befristet bis zum 31. Dezember 2026 um 5 Cent pro Kilometer.

Kompletter Unfug. Das ist, wie wenn man beim Roulette gleichzeitig auf Rot und Schwarz setzt.

Ende 2019 überbieten sich die Koalitionäre mit Forderungen zu noch höheren Erhöhungen der Pendlerpauschale.

Wohngeldbezieher erhalten höheres Wohngeld, bei Empfängern von staatlichen Leistungen (Hartz-IV) sollen höheren Energiekosten berücksichtigt werden.

Eine komplette Rückgabe der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung (in den unteren 60/70% der Einkommen) würde für eine volle und unbürokratische soziale Abfederung sorgen.

Ausbau erneuerbarer Energien

Kabinettsbeschluss ist

Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer auf 65 Prozent des Stromverbrauchs steigen (1.Hj. 2019: 44%).

erforderlich wäre

Nicht ausreichend. Wir müssen asap an die 100% kommen.

Der Ausbau der Windenergie ist aufgrund von Auflagen eingebrochen. (Vgl. die bayerische Abstandsregelung, nach der z.B. ein 150 Meter hohes Windrad 1,5 Kilometer weit vom nächsten Haus entfernt sein muss). Der Mindestabstand soll zukünftig 1.000 Meter betragen, aber es gibt Ausnahmen: z.B. Bayern darf seine 10-H-Regelung behalten. Kommunen sollen als Genehmigungs-Anreiz eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten.

Bayern darf Windkraftanlagen weiterhin faktisch verhindern. So funktioniert der Umstieg auf Erneuerbare nicht. Wir brauchen Windenergie, denn Wind und Sonne verhalten sich in der Stromproduktion gegensätzlich.

Das EEG-Gesetz muss weg oder zumindest von sämtlichen Hemmnissen für den Umstieg auf erneuerbare Energien befreit werden. Bisher ist es ein Erneuerbare-Verhinderungs-Gesetz.

Der von P. Altmaier eingeführte Deckel für Solaranlagen (53GW) wird aufgehoben, Subventionen werden auch bei größeren Anlagen weiterbezahlt.

Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle. Es braucht einen garantierten und lohnende Strompreis für Solarenergie, damit ausreichend neue Anlagen gebaut werden.

Heizen: Ölheizungen und Wärmedämmung

Kabinettsbeschluss ist

Der Einbau neuer Ölheizungen soll ab dem Jahr 2026 in allen Gebäuden verboten werden, zumindest, in denen „eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist“. Der Tausch alter Ölheizungen gegen neue, effizientere wird mit bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert.

erforderlich wäre

Sofortiges Verbot neuer Ölheizungen.

Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen für die Wärmedämmung (bis 20% der Kosten über 3 Jahre).
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „Energieberatung für Wohngebäude“

Nicht ausreichend. Wärmedämmung ist ein Prio1 Thema. Förderung von Nullenergiehäusern muss deutlich erhöht werden, incl. aktiver Zuschüsse. Aber auch hier gilt: ein hoher CO2-Preis (mit kompletter Rückgabe) ist viel effektiver, als Subventionen.

Fortführung/Erweiterung Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“

ok…

Die installierte Erzeugungskapazität aus Kohlekraftwerken im Markt soll bis 2030 auf insgesamt 17 GW reduziert werden und bis spätestens 2038 vollständig beendet werden.

Der Beschluss bedeutet: Es wird noch weitere 20 Jahre Kohle verstromt! Nötig ist statt dessen: Braunkohleförderung zeitnah einstellen. Keine Zukunftsinvestionen in fossile Energieträger. Keinerlei (Steuer)Subventionen für fossile Energieträger.

Verkehr

Kabinettsbeschluss ist

Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent senken.

erforderlich wäre

Besser: EINE Methode, um CO2-Abgaben auszugleichen: komplette Rückgabe einer hohen CO2-Abgabe, die dafür aber immer und für alles gilt.

Die Bahn soll bis 2030 eine Milliarde Euro zusätzlich vom Bund erhalten, um damit das Schienennetz auszubauen und zu modernisieren.

Im Prinzip richtig, aber viel zu wenig. Ziel sollte eine rasche Einführung des Deutschlandtakts sein, der die Bahn WESENTLICH ATTRAKTIVER UND EFFIZIENTER macht.

Die Luftverkehrssteuer wird zum 1. Januar 2020 angehoben. Der Betrag steht noch nicht fest. (Voraussichtlich Verdoppelung. Die Abgabe für Inlandsflüge beträgt derzeit 7,38 Euro.)

Innerdeutsche Flüge sollten eingestellt werden. Die Flugsteuer sollte wegen der besonders hohen Klimabelastung zusätzlich zur CO2-Steuer wesentlich deutlicher erhöht werden. (Rückgabe aller Klima-Einnahmen über die Klimadividende)

Autos mit hohem Kraftstoffverbrauch werden zusätzlich besteuert, die KFZ-Steuer soll sich enger am CO2-Ausstoß orientieren.

Große SUVs und Privatfahrzeuge mit übergroßen Motoren werden verboten.

Elektroautos werden bis 2025 von der KfZ-Steuer ausgenommen. Die Kaufprämien !!! für umweltschonende Fahrzeuge sollen zudem angehoben werden. Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Kaufprämien für E-Autos zeigen, dass nichts verstanden wurde: Wir brauchen generell eine Abkehr vom Individual-Autoverkehr (wo immer möglich) und keine neue Förderorgie für Autokonzerne.
Die Produktion von Elektroautos, v.a. mit Lithiumakkus, verbraucht enorme Mengen Ressourcen und führt zu hohen CO2 Emissionen. Und: Lithiumakkus sind nur eine Übergangstechnologie. Außerdem fahren E-Autos immer noch überwiegend mit Strom aus fossilen Energieträgern. Wenn also noch fahrtüchtige Autos durch neue E-Autos ersetzt werden, erhöht dies die globalen CO2 Emissionen mehr, als wenn man das bestehende Auto behalten und dessen Nutzung aufs nötigste beschränken würde.

ÖPNV? Erhöhung von Mitteln für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Keine Vorrangregelung o.ä.
Vorrang für Radverkehr? Nur Absichtserklärung „… wird die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen“. Nichts substantielles.

Wir brauchen ein neues Verkehrskonzept. Intensiver und schneller Ausbau des ÖPNV (Oberleitungsbusse, autonome Kleinbusse, Vorrangspuren, etc.). Vorrang für Radfahrer in den Städten.

Wirksamkeits-Kontrolle und Steuerung von Klimaschutzmaßnahmen

Kabinettsbeschluss ist

Für Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Gebäude und weitere Sektoren werden auf Basis der bereits im „Klimaschutzplan 2050“ vereinbarten Ziele jährliche CO2-Budgets in einem Gesetz verankert.

erforderlich wäre

Richtig: Festschreibung per Gesetz.
Falsch: Absenkung geht zu langsam – auch nach den bisherigen Budget-Vorgaben.

Klimakabinett wird Dauereinrichtung und prüft Wirkung und Effizienz der Klimaschutzmaßnahmen und wird von Expertengremium unterstützt.

Das ist die Einladung an uns, keine Ruhe zu geben, bis ausreichende und wirksame Maßnahmen gegen die Erderhitzung durchgesetzt sind.

Konsequenzen für Ministerien, die die vereinbarten Ziele verfehlen – gibt es nicht.

Mit Unverbindlichkeit werden wir nicht weiter kommen. Erforderlich ist eine klare Festlegung jährlicher Ziele mit entsprechenden Konsequenzen bei Nichterreichung.

Informationsportal für Möglichkeiten, persönlich zum Klimaschutz beizutragen.

Das werden wir gerne nutzen.

Außerdem enthält der Kabinettsbeschluss viele kleinere Maßnahmen – Dinge, die man einfach tun muss (Methan-Emissionen aus Mülldeponien reduzieren). Daneben jede Menge vage gehaltener Absichtserklärungen.

Was fehlt ist ein Gesamtkonzept, dessen zentraler Baustein eine wirksame CO2-Abgabe mit Rückverteilung sein muss. Stattdessen Subventionen, Steuererleichterungen (dienen denen, die viel Steuern zahlen) und viele kleine Aufgaben, die man schon vor Jahren hätte angehen können und müssen. Echte, terminierte, konkrete und mutige Maßnahmen fehlen.

Kommentare und Reaktionen zum Klimapaketchen

Zeit online: Sie haben sich wieder nicht getraut

Zeit Online, 20.9.19, von Alexandra Endres: Sie haben sich wieder nicht getraut. limaschutz muss wehtun. Doch die Bundesregierung erhöht lieber die Pendlerpauschale – und vergeudet durch einen absurd niedrigen CO2-Preis wertvolle Zeit.

Denn: Wie viel CO2 kann Deutschland noch ausstoßen? “ Will man die Erderhitzung auf 1,5 Grad begrenzen, kann auf jeden Mensch nur noch eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen entfallen. Wenn Deutschland den Anteil an Klimagasen nicht überschreiten will, der seinem Anteil an der Weltbevölkerung entspricht, müssten die deutschen Emissionen bis zum Jahr 2036 auf null sinken!

SZ: Die Groko will niemandem wehtun

Aktivisten unzufrieden mit Klimaschutzpaket. In Berlin gingen am Freitag mehr als 100.000 Menschen auf die Straßen, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. In Stockholm meldete sich Greta Thunberg zu Wort.

Nacht der langen Formeln. Warum fast 19 Stunden um das Klimaschutzpaket gerungen wurde, ehe Angela Merkel ein Ergebnis vorstellen konnte. Von Michael Bauchmüller, Stefan Braun, Cerstin Gammelin und Boris Herrmann, Berlin

Klimapaket: Die Groko will niemandem wehtun. Die Bundesregierung spricht von einem Durchbruch, „Fridays for Future“ von einem Eklat: Die Groko wollte es mit ihrem Klimapaket wieder mal vielen recht machen und erntet dafür Kritik.

Diese Grafik zeigt, wie wenig ambitioniert das Klimapaket ist. WICHTIG!

n-tv: Klimapaket ist für die Tonne

Klimapaket ist für die Tonne: Wir brauchen jetzt „Alle for Future“. Die Bundesregierung tut so, als sei ein mutiges und effektives Klimapaket nicht durchsetzbar. Dabei sind nicht nur Schüler bereit, das Klima zu retten, sondern auch Unternehmer. Eine Riege von Ignoranten jedoch fährt die Zukunft gegen die Wand. Sollen wir das zulassen?

Experte zum Klimapaket: „Keine Logik und kein Sachverstand“. Während Hunderttausende in Deutschland auf die Straße gehen, präsentiert die Bundesregierung ihr Klimapaket. Aus Sicht des Experten Volker Quaschning ist es ein Desaster, ohne „Logik und Sachverstand“, ohne den Willen, etwas zu verändern. „Die Maßnahmen wären gut, wenn wir 200 Jahre Zeit hätten.“

Heftige Kritik an Klimapaket: „Koalition kann keinen Klimaschutz“. Die Große Koalition präsentiert ihr Klimaschutzpaket – doch das Ergebnis stößt auf scharfe Kritik. Es fehle der Regierung „der politische Mut, unsere Zukunft zu sichern“, bemängelt Greenpeace. Wirtschaftsforscher halten die vielen Initiativen für schlecht abgestimmt.

Harald Lesch zu den Groko-Klimaverhandlungen

MaiLab zu den Ergebnissen der Groko-Klimaverhandlungen

Vorschaubild zum Video „Bundesregierung, WTF?“

Bundesregierung, WTF?

YouTube · MAITHINK X · 2019 · 11 Min.

Campact: Das große Klima-Versagen – und jetzt? Eine Analyse der Situation und klare Forderungen an die politischen Entscheidungsträger*innen.

Offener Brief von Friday for Future an die Mitglieder des „Klimakabinetts” sowie die Parteispitzen der Koalitionsparteien

Sehr geehrte Frau Merkel, Frau Schulze, Herr Altmaier, Herr Scholz, Herr Scheuer, Herr Seehofer, Frau Klöckner und sehr geehrte Parteispitzen von CDU, CSU und SPD.

Ihre Entscheidungen zum Klimaschutz vom 20. September sind eine politische Bankrotterklärung. Während zeitgleich im Rahmen von #AlleFürsKlima rund 1,4 Millionen Menschen in ganz Deutschland auf der Straße waren, haben Sie sich offiziell vom 1,5‑Grad-Ziel verabschiedet. Dies auch noch als Erfolg zu verkaufen, ist ein Schlag ins Gesicht aller Demonstrant*innen für wirksamen Klimaschutz.

Weil Sie das Pariser Klimaabkommen seit seinem Inkrafttreten konsequent ignorieren, sahen sich bereits in den vergangenen neun Monaten hunderttausende junge Menschen dazu genötigt, durch das Bestreiken der Schule, Universität und Ausbildung auf die Verfehlungen Ihrer Klimapolitik aufmerksam zu machen.

Zwar behaupten Sie inzwischen, Fridays For Future hätte Sie aufgerüttelt – doch angesichts dieses lächerlichen Maßnahmenpakets befinden Sie sich offenbar weiterhin im politischen Tiefschlaf. Mit dem Eckpunktepapier ignorieren Sie nicht nur den Wunsch hunderttausender junger Menschen nach einer lebenswerten Zukunft, sondern auch die Weckrufe aus der Wissenschaft und aus breiten Teilen der Bevölkerung.

Frau Merkel sagt: „Politik ist die Kunst des Möglichen” – aber welche Gründe führen Sie eigentlich dafür an, dass konsequenter Klimaschutz in diesem Land scheinbar nicht möglich ist? Nicht erst der vergangene Freitag hat gezeigt, dass unsere Gesellschaft beim Klimaschutz deutlich weiter ist als Ihre Bundesregierung und bereit ist, notwendige Maßnahmen zu tragen.

Die Möglichkeiten, die Schritte einzuleiten, die zur drastischen Reduzierung von CO2 notwendig sind, waren nie größer als jetzt. Mit dem nun von Ihnen eingelegten Schneckentempo ducken Sie sich nicht nur vor ihrer Verantwortung unserem Land gegenüber weg, sondern Sie ignorieren auch weiterhin Deutschlands internationale Verpflichtungen. Aufgrund historischer Emissionen geht es hierbei nicht nur um eine Vorreiterrolle, sondern auch um Klimagerechtigkeit. An der Möglichkeit, hier ein Zeichen zu setzen, sind Sie kläglich gescheitert.

Angesichts dieser angekündigten Maßnahmen sehen wir die Handlungsfähigkeit Ihrer Bundesregierung beim Klimaschutz nicht mehr gegeben. Vizekanzler Scholz machte im Vorfeld des 20. Septembers klar: „Wir brauchen einen großen Wurf in der Klimapolitik, wenn wir als Regierung weiter eine Berechtigung haben wollen, das Land zu führen” (Spiegel Online, 02.09.2019). Von diesem großen Wurf kann nun nicht im Entferntesten gesprochen werden. Nicht nur werden wir mit den Maßnahmen das 1,5‑Grad-Ziel klar verfehlen, sondern sogar die deutlich zu niedrigen Klimaziele der Bundesregierung für 2030 nicht einhalten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, das unzureichende Klimapaket grundlegend zu überarbeiten.

Die Klimabewegung ist so groß wie nie zuvor und sie rückt durch den vergangenen historischen Streiktag am 20. September – sowohl durch Ihre Entscheidungen, als auch durch den von uns organisierten Protest – nur noch stärker zusammen. Wir streiken, bis Ihr handelt!

Nun gibt das Bundesverfassungsgericht Richtlinien vor, was unter effektivem Klimaschutz zu verstehen ist. Nämlich eine WIRKSAME Minderung der Treibhausgas-Emissionen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt:

Weiterlesen

„Als intertemporale Freiheitssicherung schützen die Grundrechte die Beschwerdeführenden hier vor einer umfassenden Freiheitsgefährdung durch einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt.

… Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, die in Einklang mit Art. 20a GG verbleibenden Emissionsmöglichkeiten verringern; entsprechend wird CO2-relevanter Freiheitsgebrauch immer stärkeren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein. Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur stoppen lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Ein umfangreicher Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte.

… Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Erderwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können. Der Klimaschutzauftrag des Art. 20a GG hat eine besondere internationale Dimension. Art. 20a GG verpflichtet den Staat, eine Lösung des Klimaschutzproblems gerade auch auf überstaatlicher Ebene zu suchen. Der Staat könnte sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen. Aus der spezifischen Angewiesenheit auf die internationale Staatengemeinschaft folgt vielmehr umgekehrt die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, eigene Maßnahmen zum Klimaschutz tatsächlich zu ergreifen und für andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen.

… Die verfassungsrechtlich maßgebliche Temperaturschwelle von deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C kann prinzipiell in ein globales CO2-Restbudget umgerechnet werden, das sich dann auf die Staaten verteilen lässt. Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat für verschiedene Temperaturschwellen und verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens unter Offenlegung der verbleibenden Unsicherheit konkrete globale CO2-Restbudgets benannt.

… Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.

… Der Gesetzgeber hat die Fortschreibung des Treibhausgasreduktionspfads in § 4 Abs. 6 Satz 1 KSG verfassungsrechtlich unzureichend geregelt.“ (BvG, Pressemitteilung vom 29.4.2021)