Was sich seither geändert hat (Stand November 2026)
Die Texte unten stammen überwiegend aus den Jahren 2019 bis 2021. Ihre Grundaussagen gelten weiter. Wichtige Entwicklungen seitdem:
- Die Welt verfehlt das Pariser Ziel bisher deutlich. Mit der heute umgesetzten Politik steuert die Erde laut UN-Umweltprogramm auf bis zu 2,8 °C Erwärmung bis 2100 zu, wenn alle Zusagen der Staaten eingehalten werden, auf 2,3 bis 2,5 °C. Die 1,5-Grad-Grenze wird im langjährigen Mittel sehr wahrscheinlich im nächsten Jahrzehnt überschritten.
- Die USA sind aus dem Pariser Abkommen ausgetreten. Der Austritt wurde am 27. Januar 2026 wirksam. Anfang 2026 kündigte die US-Regierung zusätzlich den Rückzug aus der UN-Klimarahmenkonvention und dem Weltklimarat an.
- Weltklimakonferenzen: Die Konferenz COP30 in Belém (Brasilien) endete im November 2025 ohne Beschluss zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas. Fahrpläne dafür entstehen nur außerhalb der offiziellen Verhandlungen. Die COP31 findet im November 2026 in Antalya (Türkei) statt.
- Internationaler Gerichtshof: In einem einstimmigen Gutachten vom 23. Juli 2025 stellte der Gerichtshof fest, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, das Klima zu schützen. Das 1,5-Grad-Ziel gilt dabei als das vorrangige Ziel. Verstöße können völkerrechtswidrig sein.
- Europäische Union: Das geänderte EU-Klimagesetz schreibt bis 2040 minus 90 % Treibhausgase gegenüber 1990 vor (netto). Bis zu 5 % dürfen über internationale Gutschriften erbracht werden. Es wurde Anfang 2026 endgültig beschlossen.
- Deutschland: Das Klimaschutzgesetz verlangt minus 65 % bis 2030, minus 88 % bis 2040 und Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045.
- Kyoto-Protokoll: Seine zweite Verpflichtungsperiode endete 2020. An seine Stelle ist das Pariser Abkommen getreten.
Quellen: UNEP: Emissions Gap Report 2025 · Harvard EELP: Status des Pariser Abkommens · Carbon Brief: Austritt der USA aus UNFCCC und IPCC (Jan. 2026) · Heinrich-Böll-Stiftung: COP30 in Belém · UNRIC: Gutachten des Internationalen Gerichtshofs · ESG Today: EU-Ziel 2040 endgültig beschlossen · Bundes-Klimaschutzgesetz § 3