Das staatliche Tierhaltungskennzeichen: beschlossen, verschoben, wieder verschoben
Die Forderung nach einer staatlichen Kennzeichnung hatte Erfolg – zumindest auf dem Papier. 2023 wurde ein Gesetz zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. In Kraft ist die Pflicht bis heute nicht.
- Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen. Es kennzeichnet in fünf Stufen von „Stall“ (gesetzlicher Mindeststandard) bis „Bio“, wie ein Tier gehalten wurde – zunächst nur bei Schweinefleisch aus Deutschland. (beck-aktuell)
- Am 15. Januar 2026 beschloss der Bundestag, die Pflicht vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Begründung: Das Gesetz soll grundlegend reformiert werden. (Deutscher Bundestag)
- Im Oktober 2026 haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine weitere Verschiebung geeinigt: Start am 1. Oktober 2027, verbindlich ab 1. Januar 2028. Grund sind Einwände der EU-Kommission, vor allem zur Kennzeichnung von Importfleisch. (Lebensmittel Praxis / top agrar)
- Offen sind noch die Kennzeichnung von Importfleisch und die Umsetzung in Restaurants und Kantinen. Der BUND nennt die Verschiebung ein „Armutszeugnis“, Greenpeace spricht von einer „Hängepartie“. (Lebensmittel Praxis / top agrar)
- Die Borchert-Kommission (Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung), die einen Umbau der Tierhaltung samt Finanzierung ausgearbeitet hatte, hat im August 2023 aufgegeben. Sie sah keine Aussicht auf eine dauerhafte staatliche Finanzierung. (top agrar)
- Gleichzeitig wollen viele Menschen Klarheit: 65 Prozent achten laut Ernährungsreport 2025 beim Einkauf immer oder meistens auf ein Tierwohllabel – 2015 waren es erst 36 Prozent. (BMLEH)
Was heißt das für uns? Die Kennzeichnung kommt frühestens 2027 und zuerst nur für Schweinefleisch. Bis dahin helfen nur Bio-Siegel der Verbände und die Haltungsform-Angaben des Handels.