Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde u.a. aus dem Willen geboren, nie wieder ein Regime wie den Nationalsozialismus zuzulassen. Auch wenn es immer wieder Bestrebungen gibt, Grundrechte insbesondere für Nicht-Deutsche einzuschränken, bleibt das Grundgesetz im Kern bis heute den allgemeinen Menschenrechten verpflichtet. Und es denkt an die Zukunft: Nach Art. 20a schützt der Staat die Lebensgrundlagen und die Tiere auch in Verantwortung für künftige Generationen. 2021 hat das Bundesverfassungsgericht daraus abgeleitet, dass Klimaschutz die Freiheit der Jüngeren sichern muss. (Quelle)

Übrigens: Auch dem Grundgesetz wird immer wieder zugesetzt, wie der Artikel „70 Jahre Streit“ zeigt (M. Klingst in Zeit online, 22.5.19)

Die Freiheit der Zukünftigen

Das Grundgesetz schützt nicht nur die Lebenden. Artikel 20a verpflichtet den Staat auch gegenüber denen, die nach uns kommen.

  • Artikel 20a GG: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere – ausdrücklich auch in Verantwortung für die künftigen Generationen. (Grundgesetz, Art. 20a)
  • 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das Klimaschutzgesetz von 2019 verletzte die Freiheitsrechte der jungen Beschwerdeführenden, weil es die Last der Emissionsminderung auf die Zeit nach 2030 verschob. (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 31/20)
  • Das Gericht stellte klar, dass Art. 20a kein bloßes Programm ist, sondern eine einklagbare Norm, die die Politik zugunsten der künftigen Generationen bindet. (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 31/20)