Politische Forderungen, um Tierleid zu vermeiden
Grundlegende Forderungen
Tierquälerei wird konsequent verboten. Dazu gehört auch die nicht-artgerechte Tierhaltung, wie sie heute in der Massentierhaltung der Normalfall ist. Dazu gehören weiterhin Tiertransporte und Schlachtungen im Fließbandverfahren.
Dies hat automatisch zur Folge, dass Fleisch teurer wird. Damit kommt man zu einer Situation, in der sich wohlhabende Personen nach wie vor Fleisch im Überfluss leisten können, während ärmere Familien auf Fleisch verzichten müssten. Auch wenn es viele gute Gründe für eine vegane Ernährung gibt, ist es kaum realistisch, diese Lebensform von allen Menschen zu verlangen. Die Antwort auf das Problem liegt aber nicht darin, weiterhin Tiere zu quälen, um Fleisch beim Aldi zu Dumping-Preisen kaufen zu können, sondern sie liegt in einer gerechteren Verteilung von Einkommen und Vermögen.
Tiertransporte: Die EU-Reform steckt fest
Am 7. Dezember 2023 hat die EU-Kommission neue Regeln für Tiertransporte vorgeschlagen. Die Fahrzeiten sollen kürzer werden. Auf langen Fahrten sollen die Tiere ausgeladen werden, um zu ruhen, zu fressen und zu trinken. Bei Temperaturen über 30 Grad sollen Tiere nur noch nachts transportiert werden, bei unter minus 5 Grad höchstens 9 Stunden. Für besonders verletzliche Tiere wie nicht entwöhnte Kälber und trächtige Tiere soll es eigene Regeln geben.
Der Vorschlag ist bis heute kein Gesetz. Im Februar 2026 berichtete die Brussels Times: Im EU-Parlament sind die Beratungen festgefahren, über 3.000 Änderungsanträge liegen vor. Die Mitgliedsstaaten im Rat unterstützten aber Kompromissvorschläge der Ratspräsidentschaft.
Solange gilt die alte Verordnung von 2005 weiter.
Quellen: EU-Kommission: Pressemitteilung IP/23/6251 (07.12.2023) · EU-Kommission: Revision of the animal welfare legislation · Brussels Times: Live animal transport – What are the chances for a …
Forderungen des Bund Naturschutz
- Antibiotikaverbrauch minimieren. Reserveantibiotika in der Tierhaltung verbieten!
- Megaställe verhindern! Bauernhöfe statt Agrarfabriken!
- Irreführende Werbung verbieten! Verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung einführen!
- Tierschutzgesetz reformieren! Kontrollen verschärfen! Eine Pflicht zur Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen ist auf dem Weg (geplant ab 2027), eine umfassende Reform des Tierschutzgesetzes fehlt noch. (Quelle)
- Verbot des Küken-Tötens aus rein wirtschaftlichen Gründen!
- Düngerecht verschärfen! Gewässer vor Nitrat schützen!
Kameras im Schlachthof: Pflicht ab 2027 geplant (Stand 05.11.2026)
Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett eine Pflicht zur Videoüberwachung beschlossen. Am 5. November 2026 stimmt der Bundestag abschließend darüber ab.
Gelten soll die Pflicht für Schlachthöfe ab 1.000 Großvieheinheiten im Jahr – das sind etwa 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine. Gefilmt werden soll vom Entladen über die Unterbringung und Betäubung bis zur Schlachtung. Damit wären laut Ministerium mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen erfasst. Bei kleineren Betrieben können die Behörden Kameras anordnen, wenn es Hinweise auf Verstöße gibt. Start ist der 1. Januar 2027, mit einem Jahr Übergangszeit.
Das erfüllt einen Teil der Forderung „Kontrollen verschärfen“. Kameras verhindern aber kein Leid, das die Haltung selbst verursacht.
Quellen: BMLEH: Abstimmung im Bundestag – Verpflichtende Videoüberwachung in … · BMLEH: Abstimmung im Bundestag – Verpflichtende Videoüberwachung in … · BMLEH: Kabinett beschließt verpflichtende Videoüberwachung in …
Verbindliche Kennzeichnung aller tierischen Produkte
Bund Naturschutz: „Massentierhaltung ist schlecht für die Tiere und die Umwelt. Dennoch hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren den Ausbau Deutschlands als Fleischproduktionsstätte massiv vorangetrieben. Und das, obwohl sich die Essgewohnheiten ändern und der Fleischkonsum langsam sinkt. Die Menschen wollen Klarheit über die Haltungsbedingungen. Eine Haltungskennzeichnung kann Abhilfe schaffen. „
Kernforderung des Verbändebündnisses an das staatliche Tierwohlkennzeichen
Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft nach Verbesserungen für landwirtschaftlich genutzte Tiere. Bezüglich der Einführung des geplanten staatlichen Labels auf freiwilliger Basis erachten wir es allerdings als unerlässlich, bereits jetzt in dessen gesetzlichen Rahmen die Überführung in eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung zu verankern. Dass dies auch EUrechtskonform möglich ist, wurde mehrfach durch Gutachten belegt.1 Weit über das Label hinaus, sehen wir in einer Haltungskennzeichnung einen effektiven Beitrag, um mittel bis langfristig die unzureichende Haltung durch tiergerechtere Verfahren zu ersetzen. Das Beispiel der Eierkennzeichnung hat gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich sein kann, denn nur so können Verbraucher über die von ihnen akzeptierten Haltungsverfahren entscheiden. Wir fordern hiermit die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches System bis zum Ende dieser Legislaturperiode vorzulegen.Die derzeit vom BMEL initiierte Tierwohlkennzeichnung, die nicht konkret alle Haltungsverfahren, sondern „Tierwohl“ an sich auszeichnen will, bringt eine hohe Verantwortung des Gesetzgebers mit sich: Die Kriterien der einzelnen Stufen müssen so ausgestaltet sein, dass tatsächlich ein wirkliches Mehr an „Tierwohl“ erkennbar und garantiert ist. So darf die Haltung von Schweinen mit kupierten Ringelschwänzen in VollspaltenSystemen keinesfalls – auch nicht in der Einstiegsstufe – mit einem entsprechenden Label ausgezeichnet werden; genauso wenig wie eine wochenlange Fixierung im Kastenstand. Vom Ferkel über die Sau bis zum Mastschwein müssen alle Tiere berücksichtigt werden. Beim staatlichen Tierwohllabel in Dänemark ist das Kupieren von Ringelschwänzen bereits in der Einstiegsstufe verboten und Stroh als Beschäftigungsmaterial sowie eine freie Abferkelung Pflicht. Daran sollte sich auch die Eingangsstufe der staatlichen Tierwohlkennzeichnung orientieren.
Folgende Kriterien für die Schweinehaltung sind aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen als Einstieg für das staatliche Tierwohlkennzeichen unerlässlich:
Mindestkriterien für die Einstiegsstufe für Mastschwein, Sauen und Ferkel
- Intakte Ringelschwänze und Eckzähne (keine Ausnahmegenehmigungen, keine Übergangsfristen2 )
- Kein „vierter Weg“ (Lokalbetäubung) bei der Ferkelkastration
- Erhöhung des Platzangebotes in den Ställen um 40% über den gesetzlichen Standard
- Bequeme, weiche Liegefläche (eingestreut oder weiche, dicke Gummimatte), keine Neuzulassung von Vollspaltenböden
- Raufutter und Beschäftigungsmaterial zum Wühlen in bester Qualität zur ständigen freien Verfügung und in ausreichender Menge für alle Schweine Stroh, Heu, Silage, Maissilage und Gras. Die alleinige Gabe von Kleie ist nicht ausreichend.
- Maximale Fixierung von Sauen im Deckbereich von 4 Tagen, danach Gruppenhaltung
- Freie Abferkelung (maximale Fixierung der Sauen auf 4 Tage nach der Geburt begrenzt)
- Ständiger Zugang zu geeignetem Nestbaumaterial für Sauen (z.B. Langstroh) in ausreichender Menge in den Tagen vor, während und nach der Geburt
- Der Einsatz von Hormonen wie PMSG ist nicht erlaubt.
- Transport bis zum nächstgelegenen Schlachthof (Fahrzeit max. 4 h, max. 6 Stunden im Transportfahrzeug, max. 200 km Transportradius.
- Verpflichtende Betäubungs und Entblutungskontrolle bei der Schlachtung mit vorheriger Schulung. Dokumentation der Fehlbetäubungsrate und entsprechender Gegenmaßnahmen.
Des Weiteren sind folgende Kriterien wichtig:
- Buchtenstrukturierung, Rückzugsmöglichkeiten (z.B. spanische Wand)
- bei Verwendung von Raufen, mindestens im Verhältnis 1:4
- offene Tränken (Schalentränken, Trogtränken)
- 2 Tränken pro Gruppe, Tränke: TierVerhältnis mind. 1:10
- Fressplatz: TierVerhältnis: bei rationierter Fütterung 1:1, bei Vorratsfütterung 1:4
- Aktive Luftkühlung (Ventilatoren)
- Tageslicht mind. 3 % der Stallgrundfläche
- Jährliche Fortbildung/Schulung zu Tierschutzthemen
- Erhebung tierbezogener Parameter während Aufzucht und Mast sowie nach der Schlachtung mit Rückmeldung an Tierhalter. Teilnahme an Erfassungssystemen zum Tiergesundheitsindex, Aufbau eines Benchmarking.
Grundvoraussetzung für jegliche Auslobung mit „mehr Tierwohl“ ist die Nämlichkeit. Es dürfen keine Produkte gekennzeichnet werden, bei denen Betriebe noch nicht alle Kriteri-en erfüllen. Übergangsfristen entfallen somit. Die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist bereit, höhere Preise für Fleischprodukte aus verbesserten Haltungsverfahren zu bezahlen. Diese Bereitschaft unterstreicht nicht nur die Verantwortung für ein Label, das sich durch Klarheit und Transparenz auszeichnet und damit ein nachhaltiges Verbrauchervertrauen erfährt. Das Label wird damit auch an die Bedingung geknüpft, die gesetzlichen Mindeststandards für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere zu verbessern und weiterzuentwickeln. Trotz dieser Bereitschaft muss klar festgehalten werden: Die Finanzierung des überfälligen Umbaus in verbesserte Haltungsverfahren kann nicht allein den Verbrauchern aufgebürdet werden. Eine reine Finanzierung über den Markt lehnen wir ab. Über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) sowie durch Bundesmittel stünden bereits Milliarden an öffentlichen Fördergeldern für den Umbau in eine tier und auch umweltgerechtere Landwirtschaft zur Verfügung. Diese sind weit umfänglicher und zielgerichteter als bisher einzusetzen, wie auch vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums mehrfach gefordert.
Quelle: Bund Naturschutz – Kernforderungen Tierwohlkennzeichen
Quelle: BUND Naturschutz
Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz-TierWKG) (Stand des Entwurfes: 07.06.2018)
EU-Tierschutz: Hunde und Katzen ja, Käfige noch nicht
2021 hat die EU-Kommission auf die Bürgerinitiative „End the Cage Age“ positiv geantwortet. Sie kündigte an, ein Gesetz zum Verbot von Käfigen vorzuschlagen. Ein solches Verbot gibt es bis heute nicht.
Vorangekommen ist dagegen ein anderes Gesetz: Im Juni 2026 haben EU-Parlament und Rat eine Verordnung zum Wohl von Hunden und Katzen beschlossen. Sie setzt einheitliche Regeln für Zucht, Haltung und Umgang in Zuchtbetrieben, Zoohandlungen und Tierheimen. Für private Halter/innen sah schon der Vorschlag der Kommission keine neuen Pflichten vor.
Das zeigt: Bei Haustieren gelingt der EU, was bei den viel zahlreicheren „Nutztieren“ seit Jahren aufgeschoben wird.
Quellen: EU-Kommission: Revision of the animal welfare legislation · EU-Kommission: Revision of the animal welfare legislation · EU-Kommission: Pressemitteilung IP/23/6251 (07.12.2023)