Sharing Economy – sozial und nachhaltig?
Wie schon der Name sagt, steht hier – zumindest vermeintlich – das Teilen im Vordergrund: Beispielsweise bieten Menschen online Mitfahrgelegenheiten an oder sie vermitteln ihre Couch per Internetplattform als Schlafplatz. Diese Formen des Teilens erfreuen sich großer Beliebtheit und schaffen bei vielen Teilnehmenden ein Gefühl von Gemeinschaft und Sinn. Und tatsächlich ist es – gerade auch ökologisch gesehen – überaus sinnvoll, Güter zu teilen und ihre Nutzung mittels digitaler Medien effizienter zu organisieren. Die Rhetorik des Teilens wird allerdings auch von vielen rein profitorientierten Internet-Plattformen verwendet, um ihr Geschäft voranzutreiben, das mit Teilen und Kooperation nur sehr bedingt zu tun hat. Einnahmen machen diese Plattformen mit Betreiber- beziehungsweise Maklergebühren sowie dem Verkauf von Werbung und Daten (siehe oben). Gegenüber nicht webbasierten Anbietern haben sie erhebliche Vorteile: Durch ihren globalen Aktionsradius können sie Gewinne weltweit abschöpfen und dabei auch von den erwähnten Netzwerkeffekten profitieren. Nicht selten haben sie in kurzer Zeit gesamte Branchen auf den Kopf gestellt, etwa AirBnB die Tourismus- oder Uber die Taxibranche. Zudem können sie sehr flexibel auf Entwicklungen und Verhältnisse vor Ort reagieren, weil sie so gut wie keine eigene physische Infrastruktur haben und benötigen. Sie arbeiten mit Ressourcen und Leistungen, die andere ihnen – und zwar größtenteils unentgeltlich – zur Verfügung stellen. Sie nutzen unsere Daten, sie nutzen unsere Autos, unsere Wohnungen, unsere Arbeitskraft und vor allem unsere Zeit. Das Teilen ist in der Sharing-Economy heute also vor allem einseitig… Hinzu kommt, dass sich diese Unternehmen häufig in neuen, bislang nicht regulierten Bereichen entwickeln. Quelle: https://aufkostenanderer.org/wp-content/uploads/2017/06/3-digitalisierung.pdf
Besonders drastisch lassen sich die oben genannten Effekte des Einsammelns von Gewinnen durch Maklerdienste bei Lieferando, HRS, Booking.com, Taxi-Apps usw. zeigen: Sie dominieren den Markt z.T. bereits in einem solchen Umfang, dass Pizzadienste, Hotels, Taxis usw. MITMACHEN UND einen Teil ihres Gewinns ABGEBEN müssen – und zwar in einem im Vergleich zum Anteil an der Leistungserbringung überproportional großen Umfang.
Plattformarbeit: neue Rechte ab Dezember 2026
Über 28 Millionen Menschen in der EU arbeiten über Plattformen, etwa als Fahrer/innen oder Kuriere. Die EU-Richtlinie 2024/2831 sagt: Steuert eine Plattform die Arbeit, wird ein Arbeitsverhältnis vermutet. Dann gelten Rechte wie Mindestlohn und Urlaub.
Auch Algorithmen, die Arbeit verteilen oder bewerten, bekommen Regeln. Die Staaten müssen das bis 02.12.2026 umsetzen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz habe ich nicht gefunden.
Quellen: Rat der EU