Neue Regeln gegen Verpackungsmüll: EU-Verordnung, Mehrwegpflicht, Einwegkunststofffonds
Seit 2023 hat sich bei den Regeln viel getan. Die wichtigste Neuerung ist die EU-Verpackungsverordnung, die ab August 2026 in allen EU-Ländern direkt gilt.
- Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Bis 2030 sollen alle Verpackungen auf dem EU-Markt wirtschaftlich recycelbar sein. (EU-Kommission)
- Die Menge an Verpackungsabfall pro Kopf soll im Vergleich zu 2018 sinken: bis 2030 um mindestens 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent. (IHK Hannover / DIHK)
- Die Verordnung beschränkt bestimmte Einwegplastik-Formen, zum Beispiel Portionsbeutel für Soßen, und begrenzt PFAS in Lebensmittelverpackungen. (EU-Kommission)
- Deutschland setzt die Verordnung mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) um. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen; es soll das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen. (IHK Koblenz)
- Seit 2023 müssen viele Imbisse, Cafés und Restaurants für Essen und Getränke zum Mitnehmen auch Mehrweg anbieten. Das Bundesumweltministerium räumt aber ein: Viele Geschäfte halten sich nicht daran. Verstöße können bis zu 10.000 Euro kosten. (Bundesumweltministerium)
- Die Mehrwegpflicht soll einfacher und strenger werden: Künftig soll es überall dort eine Mehrweg-Option geben, wo Essen oder Getränke in Einwegverpackung verkauft werden – egal, ob die Verpackung aus Plastik oder Pappe ist. Kleine Betriebe dürfen weiter mitgebrachte Behälter befüllen. (BMUKN)
- Neu ist auch der Einwegkunststofffonds: Hersteller von To-go-Bechern, Feuchttüchern, Zigarettenfiltern, Luftballons und Ähnlichem zahlen seit 2025 eine Abgabe. Damit werden Kommunen für das Aufsammeln und Reinigen im öffentlichen Raum entschädigt. (Umweltbundesamt)
Was heißt das für uns? Die Regeln werden besser – aber nur, wenn wir sie auch nutzen. Frag im Café aktiv nach dem Mehrwegbecher und bring Deinen eigenen Behälter mit.