Tierschutzbund: Was bedeutet Massentierhaltung?

Tierschutzbund: Was bedeutet Massentierhaltung?

Was bedeutet Massentierhaltung?

Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft nach Verbesserungen für landwirtschaftlich genutzte Tiere. Bezüglich der Einführung des geplanten staatlichen Labels auf freiwilliger Basis erachten wir es allerdings als unerlässlich, bereits jetzt in dessen gesetzlichen Rahmen die Überführung in eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung zu verankern. Dass dies auch EUrechtskonform möglich ist, wurde mehrfach durch Gutachten belegt.1 Weit über das Label hinaus, sehen wir in einer Haltungskennzeichnung einen effektiven Beitrag, um mittel bis langfristig die unzureichende Haltung durch tiergerechtere Verfahren zu ersetzen. Das Beispiel der Eierkennzeichnung hat gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich sein kann, denn nur so können Verbraucher über die von ihnen akzeptierten Haltungsverfahren entscheiden. Wir fordern hiermit die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches System bis zum Ende dieser Legislaturperiode vorzulegen.Die derzeit vom BMEL initiierte Tierwohlkennzeichnung, die nicht konkret alle Haltungsverfahren, sondern „Tierwohl“ an sich auszeichnen will, bringt eine hohe Verantwortung des Gesetzgebers mit sich: Die Kriterien der einzelnen Stufen müssen so ausgestaltet sein, dass tatsächlich ein wirkliches Mehr an „Tierwohl“ erkennbar und garantiert ist. So darf die Haltung von Schweinen mit kupierten Ringelschwänzen in VollspaltenSystemen keinesfalls – auch nicht in der Einstiegsstufe – mit einem entsprechenden Label ausgezeichnet werden; genauso wenig wie eine wochenlange Fixierung im Kastenstand. Vom Ferkel über die Sau bis zum Mastschwein müssen alle Tiere berücksichtigt werden. Beim staatlichen Tierwohllabel in Dänemark ist das Kupieren von Ringelschwänzen bereits in der Einstiegsstufe verboten und Stroh als Beschäftigungsmaterial sowie eine freie Abferkelung Pflicht. Daran sollte sich auch die Eingangsstufe der staatlichen Tierwohlkennzeichnung orientieren.

Folgende Kriterien für die Schweinehaltung sind aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen als Einstieg für das staatliche Tierwohlkennzeichen unerlässlich:

Mindestkriterien für die Einstiegsstufe für Mastschwein, Sauen und Ferkel

  • Intakte Ringelschwänze und Eckzähne (keine Ausnahmegenehmigungen, keine Übergangsfristen2 )
  • Kein „vierter Weg“ (Lokalbetäubung) bei der Ferkelkastration
  • Erhöhung des Platzangebotes in den Ställen um 40% über den gesetzlichen Standard
  • Bequeme, weiche Liegefläche (eingestreut oder weiche, dicke Gummimatte), keine Neuzulassung von Vollspaltenböden
  • Raufutter und Beschäftigungsmaterial zum Wühlen in bester Qualität zur ständigen freien Verfügung und in ausreichender Menge für alle Schweine Stroh, Heu, Silage, Maissilage und Gras. Die alleinige Gabe von Kleie ist nicht ausreichend.
  • Maximale Fixierung von Sauen im Deckbereich von 4 Tagen, danach Gruppenhaltung
  • Freie Abferkelung (maximale Fixierung der Sauen auf 4 Tage nach der Geburt begrenzt)
  • Ständiger Zugang zu geeignetem Nestbaumaterial für Sauen (z.B. Langstroh) in ausreichender Menge in den Tagen vor, während und nach der Geburt
  • Der Einsatz von Hormonen wie PMSG ist nicht erlaubt.
  • Transport bis zum nächstgelegenen Schlachthof (Fahrzeit max. 4 h, max. 6 Stunden im Transportfahrzeug, max. 200 km Transportradius.
  • Verpflichtende Betäubungs und Entblutungskontrolle bei der Schlachtung mit vorheriger Schulung. Dokumentation der Fehlbetäubungsrate und entsprechender Gegenmaßnahmen.

Des Weiteren sind folgende Kriterien wichtig:

  • Buchtenstrukturierung, Rückzugsmöglichkeiten (z.B. spanische Wand)
  • bei Verwendung von Raufen, mindestens im Verhältnis 1:4
  • offene Tränken (Schalentränken, Trogtränken)
  • 2 Tränken pro Gruppe, Tränke: TierVerhältnis mind. 1:10
  • Fressplatz: TierVerhältnis: bei rationierter Fütterung 1:1, bei Vorratsfütterung 1:4
  • Aktive Luftkühlung (Ventilatoren)
  • Tageslicht mind. 3 % der Stallgrundfläche
  • Jährliche Fortbildung/Schulung zu Tierschutzthemen
  • Erhebung tierbezogener Parameter während Aufzucht und Mast sowie nach der Schlachtung mit Rückmeldung an Tierhalter. Teilnahme an Erfassungssystemen zum Tiergesundheitsindex, Aufbau eines Benchmarking.

Grundvoraussetzung für jegliche Auslobung mit „mehr Tierwohl“ ist die Nämlichkeit. Es dürfen keine Produkte gekennzeichnet werden, bei denen Betriebe noch nicht alle Kriteri-en erfüllen. Übergangsfristen entfallen somit. Die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist bereit, höhere Preise für Fleischprodukte aus verbesserten Haltungsverfahren zu bezahlen. Diese Bereitschaft unterstreicht nicht nur die Verantwortung für ein Label, das sich durch Klarheit und Transparenz auszeichnet und damit ein nachhaltiges Verbrauchervertrauen erfährt. Das Label wird damit auch an die Bedingung geknüpft, die gesetzlichen Mindeststandards für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere zu verbessern und weiterzuentwickeln. Trotz dieser Bereitschaft muss klar festgehalten werden: Die Finanzierung des überfälligen Umbaus in verbesserte Haltungsverfahren kann nicht allein den Verbrauchern aufgebürdet werden. Eine reine Finanzierung über den Markt lehnen wir ab. Über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) sowie durch Bundesmittel stünden bereits Milliarden an öffentlichen Fördergeldern für den Umbau in eine tier und auch umweltgerechtere Landwirtschaft zur Verfügung. Diese sind weit umfänglicher und zielgerichteter als bisher einzusetzen, wie auch vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums mehrfach gefordert.

Quelle: Bund Naturschutz – Kernforderungen Tierwohlkennzeichen

Einen Überblick zum Thema findest Du im Wikipedia-Artikel zur Massentierhaltung. Da kann man auch lesen: „Der Präsident des Bauernverbands Joachim Rukwied ist der Meinung, dass es Massentierhaltung in Deutschland nicht gibt. Er spricht sich dafür aus, den Begriff Intensivtierhaltung zu verbreiten. “ Ach so…